Wenn Klassiker als rassistisch gelten

Lüneburg. Der Buchhändler Ben von Rimscha aus Berlin sorgte mit einer Aktion für Aufsehen: Im Schaufenster seines Geschäfts in Berlin-Kreuzberg machte er auf den Text des Grundgesetz-Artikels 5 aufmerksam, der das freie Wort garantiert: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Fernsehen werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt”, heißt es in Artikel 5.

Anlass seiner Aktion: „Leute kommen in den Laden, knallen ein kürzlich bei mir gekauftes Buch auf die Theke und fordern ihr Geld zurück” erzählt Buchhändler von Rimscha dem Nachrichtensender n-tv. „Ich muss mir dann anhören, dass ich angeblich transfeindliche, antisemitische oder faschistische Literatur sowie sexistische und frauenfeindliche Postkarten von Loriot verkaufe.” Selbst der Kinderbuch-Klassiker „Jim Knopf“ werde von einigen Kunden als rassistisch verdammt. „Solche Fälle sind keine Seltenheit mehr. Sie haben zugenommen.”

Die Lünepost wollte von den örtlichen Buchhändlern wissen, ob sie auch schon die Erfahrung gemacht haben, dass Kunden gekaufte Bücher zurückbringen und das Team für den Verkauf kritisieren. „Negative Kritik an bei uns gekauften Büchern ist sehr selten”, sagt Jan Orthey von Lünebuch. „Die Kaufentscheidung wurde von der Kundin oder dem Kunden bewusst getroffen. Außerdem befinden sich bei uns eine Vielzahl von ausgebildeten Buchhändlerinnen und Buchhändlern im Laden, die beratend mit großer Sachkunde zur Seite stehen.” Allerdings nehme man manche Art von Literatur bewusst nicht ins Angebot, Orthey: „Wir haben starke Grundsätze in unserer Sortimentsgestaltung.“ So werde keine radikale Literatur angeboten. „Sollte jemand zum Beispiel ein Buch einer rechtsradikalen Autorin, eines rechtsradikalen Autors oder eines rechten Verlages bei uns bestellen wollen, erklären wir der Kundin oder dem Kunden, warum wir dies nicht tun.” Rutsche doch einmal eine solche Bestellung durch und werde dies erst beim Wareneingang festgestellt, verzichte man auf den Verkauf. „Der Kunde wird dann darüber informiert, dass wir mit dem betroffenen Verlag keine Geschäftsbeziehung pflegen.”

Zensur sei das nicht, betont der Lüneburger Buchhändler: „Wir verbieten weder den Erwerb noch die Verbreitung des Titels. Wir führen ihn lediglich nicht in unserem Sortiment.” Jan Orthey begrüßt, dass sich die Kunden intensiv mit den Inhalten von Büchern auseinandersetzen. „Kommunikation, Dialog und Diskussion sind die Grundpfeiler der Demokratie. Dialog bedeutet, miteinander zu reden, einander zuzuhören und zu akzeptieren, dass das Gegenüber eine andere Meinung oder Ansicht hat als man selbst. Solange sich diese Ansichten und Meinungen in unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung wiederfinden und auf dem Boden des Grundgesetzes fußen, ist das gut und richtig so.”

Auch Waltraud Hohmann ist es in ihrer Buchhandlung in Bleckede noch nicht widerfahren, dass aufgeregte Kunden gekaufte Bücher wieder zurückbringen. Alle Werke, die sie in ihrem Geschäft anbietet, kauft sie persönlich ein: „Deswegen muss ich mich als Buchhändlerin immer mit den Inhalten auseinandersetzen, es ist ja immerhin mein Geld, das ich investiere.” Zensur übe sie nicht aus: „Generell denke ich, dass jede Kundin, jeder Kunde selbst entscheidet, was oder warum gelesen wird. Alles andere ist Zensur und die hat im richtigen Buchhandel keinen Platz.”

Buchhändler Ben von Rimscha, der die Diskussion mit seiner Aktion angestoßen hat, fordert, dass die Kunden die Bücher in den jeweiligen historischen Kontext setzen. „Wenn in Büchern aus der Nachkriegszeit das N-Wort vorkommt, ist das Werk nicht gleich rassistisch. In den 1950ern und 1960ern war es Alltag, das N-Wort auszusprechen.” Literatur aus neu-rechten Verlagen gebe es auch in seiner Buchhandlung nicht.

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