Hotspot-Gefahr: Ab Donnerstag generelle Maskenpflicht in der Innenstadt

Lüneburg. In der Lüneburger Innenstadt gilt ab Donnerstag, 1. April, grundsätzlich die Maskenpflicht. Das teilt Landkreis-Sprecher William Laing mit.

Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Lüneburg neu gefasst: Die Regelung gilt damit unabhängig vom Inzidenzwert, zudem müssen nun medizinische Masken getragen werden – so genannte Alltagsmasken aus Stoff sind nicht mehr erlaubt.

„Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist eine Abschätzung der Gefahrenlage in Abwägung mit den widerstreitenden Interessen der betroffenen Personen“, heißt es in der Begründung zur Verfügung. Es zeige sich, dass Orte mit einer hohen Wahrscheinlichkeit vielfältiger Begegnungen von Menschen ein hohes Gefahrenpotenzial bergen.

Und: „Der virulenteste Raum im Gebiet des Landkreises Lüneburg ist der Bereich um die Fußgängerzone in der Innenstadt. Hier ist mit besonderen Gefahren von Infektionen zu rechnen.“

Verstärkt werde dies durch die Attraktivität der historischen Innenstadt, die auch Menschen aus vielen fremden Regionen anziehe: „Gerade diese Durchmischung von verschiedenen Gruppen begründet ein gesteigertes, schwer zu kontrollierendes Gefahrenpotential.“

Die Allgemeinverfügung tritt zum 1. April in Kraft und wird am Mittwoch offiziell veröffentlicht.

Der Text und eine Karte mit dem genauen Geltungsbereich können bereits jetzt auf der Corona-Themenseite corona.landkreis-lueneburg.de/corona-regeln eingesehen werden.

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