Das 3G-Netz hat ausgedient

Kein Anschluss über dieses Netz: Vodafone und die Telekom setzen zum 30. Juni ihre 3G-Antennen außer Betrieb. Bis zum Ende des Jahres soll das gesamte 3G-Mobilfunknetz, auch UMTS-Netz genannt, in Deutschland abgeschaltet sein. Datenverkehr und mobiles Telefonieren sind dann nur noch über die alten 2G-Netze, über LTE und die neuen 5G-Netze möglich. Derzeit melden sich viele Ratsuchende mit ihren Fragen bei den Verbraucherzentralen.

Die wichtigsten Infos:
Ich nutze mein Handy nur
zum Telefonieren. Muss ich etwas tun?
Das Telefonieren und Versenden von SMS ist von den Änderungen nicht betroffen. Auch nach der Abschaltung des UMTS-Netzes kann man ohne Probleme telefonieren und Kurznachrichten verschicken.

Ich surfe auch mobil im Internet und nutze Messenger-Dienste. Brauche ich einen neuen Vertrag?
Nein. Wer aber in einem Gebiet wohnt, in dem LTE nicht verfügbar ist, hat laut Verbraucherzentrale sogar ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn das mobile Surfen nach der Abschaltung nur noch eingeschränkt möglich ist.

Muss ich mir nach der
Abschaltung von 3G ein neues Mobiltelefon besorgen?
Wer ein altes Smartphone ohne 4G-Empfang besitzt, braucht ein neues Endgerät, um uneingeschränkt und schnell im Internet surfen zu können. Wer heute schon ein 4G- oder 5G-fähiges Telefon hat, muss nichts weiter unternehmen.

Die Verbraucherzentrale rät, sich beim Kauf eines neuen Smartphones nicht von übereifrigem Verkaufspersonal zu einer Entscheidung drängen zu lassen.

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