Clubs und Discos schließen

Lüneburg. Einen unrühmlichen Rekord fuhr der Landkreis Lüneburg am Freitag ein: Laut RKI betrug die Inzidenz 41,8 – gemeinsam mit Berlin-Kreuzberg teilte sich der Kreis damit den dritten Platz bundesweit. Und leider bleibt es nicht dabei: Ab Samstag steigt die Inzidenz noch höher. Denn am Freitag meldete das Gesundheitsamt weitere 22 Fälle, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Das hat Folgen: Ab sofort gelten bereits wieder die strengeren Vorschriften der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, Stufe 1 – und ab Dienstag tritt Stufe 2 in Kraft: Das bedeutet u. a. :

Bei Zusammenkünften drinnen und draußen sind maximal zehn Personen aus drei Haushalten zulässig. Das gilt auch für private Feiern zu Hause. Kinder bis 14 Jahre zählen hierbei nicht mit. Das Gleiche gilt für vollständig Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis. Bei Spieltreffen dürfen bis zu zehn Kinder bis 14 Jahre zusammenkommen.

Gastronomische Betriebe bleiben geöffnet, dürfen im Innenbereich aber nur die halbe Kapazität bereithalten und ihre Gäste ausschließlich an Tischen bewirten. Innen ist ein negatives Testergebnis – alternativ Impf- oder Genesenennachweis – erforderlich, außerdem beginnt um 23 Uhr eine Sperrzeit.

Auch draußen darf nur an Tischen bewirtet werden, ein Test ist allerdings nicht erforderlich.
Private geschlossene Feiern in der Gastronomie sind nur noch draußen und mit maximal 50 Personen zulässig. Alle nicht vollständig geimpften Gäste benötigen ein negatives Testergebnis. Abstands- und Maskenpflicht sind zu beachten – solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde.

Clubs und Discotheken sind wieder geschlossen.

Im Tourismus-Bereich dürfen Gäste in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und anderen Unterkünften weiterhin beherbergt werden. Neben dem Test bei Anreise ist zweimal wöchentlich ein Test erforderlich.

Im Klinikum Lüneburg gilt in der Entbindungsstation wieder: Pro Tag und Patientin darf nur jeweils eine Person in der Zeit von 15 bis 17 Uhr zu Besuch kommen. Der Aufenthalt sollte nicht länger als eine Stunde dauern. Ausgenommen sind jeweils eine Person zur Geburtsbegleitung sowie Eltern von Neugeborenen.

Das Jan-Delay-Konzert am Samstagabend können die Kultursommer-Besucher noch fast uneingeschränkt genießen. Wie es danach auf den Sülzwiesen weitergeht, konnte der Landkreis noch nicht sagen. Aber die restlichen Konzerte finden sicher statt – evtl. mit Testpflicht.

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