Trotz bundesweiter Rekord-Inzidenz: Kreis lässt einige Ausnahmen zu

Lüneburg. Seit mehr als drei Tagen liegt die Inzidenz in Lüneburg deutlich über 50 – und damit bundesweit an der Spitze. Laut niedersächsischer Corona-Verordnung müsste nun die Stufe 3 der Beschränkungen in Kraft treten.

Doch am Dienstagnachmittag gab das Land Niedersachsen eine überarbeitete Verordnung heraus. Diese ermöglicht es, bestimmte Bereiche, die nachweislich nicht zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben, von den weiteren Einschränkungen auszunehmen.
Eine Möglichkeit, die der Landkreis nutzt, denn „die rasanten Entwicklungen der vergangenen Tage sind weit überwiegend auf eine Party zurückzuführen, in deren Folge sich bis jetzt mehr als einhundert Menschen mit dem Corona-Virus angesteckt haben“, sagt Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer. Er bezieht sich damit auf die sogenannte „Abi-XXL-Party“ in Bardowick mit 600 Teilnehmern. „Insofern nutzen wir den deutlich erweiterten Handlungsspielraum der neuen Landesverordnung, so dass viele Bereiche nicht von den strengeren Regeln betroffen sind.“

So ist auch weiterhin das Einkaufen im Einzelhandel ohne Tests möglich und kulturelle Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 500 Personen erlaubt – das ermöglicht
z. B. die Auftritte von Michael Schulte und Bosse beim Lüneburger Kultursommer am Wochenende. In der Gastronomie besteht im Außenbereich weiter keine Testpflicht. Und Touristen können weiterhin uneingeschränkt beherbergt werden.

Was Gastwirte, der Veranstalter der Super-Spreader-Party und der Landkreis zur aktuellen Situation sagen und die neuen Regeln im Überblick lesen Sie in der Lünepost vom 28. Juli 2021.

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