Bei Hitze muss der Hahn zubleiben

Lüneburg. Auch wenn es hin und wieder mal ein wenig tröpfelt, so sind die Grundwasserstände immer noch sehr gering. Daher kündigt der Landkreis Lüneburg für kommende Woche eine Allgemeinverfügung an, die alle Eckdaten rechtlich zusammenfasst: „Ab einer Außentemperatur von 24 Grad dürfen Gärten zwischen 11 und 19 Uhr ab sofort nicht mehr bewässert werden“, erklärt Landrat Jens Böther.

Was bisher ein Appell an die Bevölkerung im Landkreis Lüneburg war, wird mit der Allgemeinverfügung rechtlich bindend – bei Verstößen drohen Bußgelder. Dabei ist egal, ob das Wasser aus der eigenen Bohrung im Garten oder dem Leitungsnetz des Wasserversorgers entnommen wird.

Appell: Frischwasser sparen

Auch die Stadt Lüneburg reagiert aufgrund der Trockenheit: Sie appelliert an alle Menschen im Stadtgebiet, überall dort den Verbrauch von Frischwasser zu vermeiden. Außerdem hat sich die Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) aufgrund der aktuellen Witterungslage entschieden, den Einsatz von Trinkwasser bei der Bewässerung des Stadtgrüns drastisch zu reduzieren und die notwendigen Wassermengen aus dem von der AGL bewirtschafteten Regenrückhaltebecken „Blümchensaal“ zu entnehmen.
Ob sie zukünftig auch ganz darauf verzichtet, Frischwasser zur Bewässerung von jungen Bäumen und den aufwendig gestalteten Beeten zu verwenden, ist derzeit noch nicht absehbar, teilt die Stadt mit.

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