Längerer Lockdown auch an Schulen und Kitas

Lüneburg/Hannover. Die aktuell geltenden Regelungen für Kindertageseinrichtungen und Schulen werden bis Sonntag, 14. Februar, im Grundsatz verlängert. Das teilte jetzt das niedersächsische Kultusministerium mit. Für den Schulbesuch nach Szenario B, also im Wechselmodell in geteilten Klassen, wird zudem die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt. Das sei das Ergebnis der Bund-Länder-Beratungen am späten Dienstagabend für Niedersachsen.

„Diese Schritte sind abgewogen und verantwortbar in alle Richtungen: als gewichtiger Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion einerseits, mit Blick auf die Notwendigkeit für ein Mindestmaß an Bildung und Betreuung andererseits“, kommentiert Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Und: „Ich hoffe sehr, dass sich durch den allgemeinen gesellschaftlichen Lockdown die Gesamtlage derart stabilisiert, dass diese Planungen halten.“

Folgende Maßnahmen gelten für die Zeit über den Halbjahreswechsel am 29. Januar hinaus bis Sonntag, 14. Februar:

  1. Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches sowie alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen GE einschließlich Tagesbildungszentren werden im Wechselunterricht nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet. Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.
  2. Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.
  3. Die Sekundarbereiche I und II (Jahrgänge 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10 sowie 11 und 12) verbleiben im Distanzlernen nach Szenario C.  Für die berufsbildenden Schulen gilt ebenfalls grundsätzlich Distanzlernen nach Szenario C.
  4. Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.
  5. Die Kindertageseinrichtungen werden weiterhin in Szenario C betrieben. Die Notbetreuung für in der Regel bis zu 50 Prozent der Normalgruppengrößen wird weiterhin angeboten. Die Höchstgrenzen gelten auch für Großtagespflegestellen. Kindertagespersonen können ihr Regelangebot in sehr kleinen Betreuungsgruppen weiterhin ungeschmälert vorhalten.

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